Durchgriffshaftung nach US.Recht

Die Reduzierung der Gefahr der Durchgriffshaftung nach US.Recht (Piercing the Corporate Veil)

Ein Teil der anwaltlichen US.Beratung beim Markteintritt in die USA ist die Risikominimierung betreffend Produkthaftung und U.S.Geschäftstätigkeit und Reduzierung der Gefahr eines Rückgriffs auf die deutsche Muttergesellschaft oder persönliche Gesellschafter ist unter anderem die Auseinandersetzung mit dem Institut des Haftungsdurchgriffs nach U.S. Recht, dem sogenannten piercing the corporate veil. Nachfolgend führt NIETZER & HÄUSLER auszugsweise die Handlungsempfehlungen auf, die zu befolgen die Gefahr eines nach U.S. Recht möglichen Haftungsdurchgriffes reduziert.

  • Genaue und durchgängige Führung der Gesellschaftsrechtlichen Unterlagen.
  • Trennung der Geschäftsdokumente der verschiedenen Gesellschaften oder des Gesellschafters.
  • Offenlegung über Mitglieder und Beteiligte der Gesellschaft im Geschäftsverkehr.
  • Einhaltung der formalen Trennung zwischen den Gesellschaften der handelnden Gesellschaft und der der Gesellschaft selbst, Bais der Zusammenarbeit und des Leistungsaustausches nur aufgrund schriftlicher (z.B. Kooperations) Verträge
  • Einhaltung der formalen Anforderungen wie (z.B. pünktliche Einreichung des Annual Report,  mind. jährliche Gesellschafterversammlung) und entsprechende Dokumentation.
  • Zahlung (von Zeit zu Zeit) von Dividenden.
  • Trennung der Vermögen der Gesellschaften und Gesellschafter.
  • Gehen Sie sicher, dass Ihre Vorstandsmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen.
  • Ausreichende Kapitalisierung, um in ihrem Bereich im täglichen Geschäft tätig zu sein und zu bleiben. Dies bedeutet auch, dass die Finanzierung durch Kredite innerhalb des Konzern nicht dazu führen darf, dass die Gesellschaft vollständig von der Muttergesellschaft abhängt (zumindest muss der originäre Business Plan die zukünftige Eigenständigkeit vorsehen).
  • Ausreichende Versicherungsdeckung für die Tätigkeit und Branche.
  • Re-Investition von Gewinnen. Gehen Sie sicher, dass nicht alle Gewinne vom Majoritäts- Gesellschafter abgeschöpft werden.
  • Die Werte der Gesellschaft dürfen nicht für private Zwecke missbraucht werden
  • Die Gesellschaft darf nicht als leere Hülle erscheinen, die nur das Alter Ego eines Gesellschafters ist.
  • Aufgabenbereiche der Angestellten soll Trennung der Gesellschaften repräsentieren in Benennung und Umfang.
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