Zustellungen von deutschen Klagen in die USA – Frust und Lust

Für Zustellungen in die USA müssen die Regeln des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen
beachtet werden. Und manch ein Gericht verhält sich dabei mehr oder weniger kundig, die Erfahrungen unsererseits sind quer durch die Republik (leider sehr) unterschiedlich. Enge Kooperation mit dem Gericht ist empfehlenswert (nicht jedes Gericht ist hierzu bereit und behandelt den Klägeranwalt eher als Bittsteller denn als „Gegenüber“ auf gleicher Augenhöhe, Dienstleistung = Fremdwort; Hartnäckigkeit unerlässlich) und stetes Nachfassen notwendig (die Kunst besteht dann darin, dass die Anrufe des Nachfragenden Anwalt – trotz „demütiger“ Haltung – nicht zunehmend als lästig empfunden werden, was besonders dann der Fall ist, wenn der oder die Angerufene nicht einmal – zum wiederholten Male – sagen kann, wo sich momentan die Gerichtsakte befindet und man sich am Besten erst in einer Woche wieder melden solle, und dies dann Woche für Woche).  Schon vor Einreichung der Klage sollte versucht werde, mit dem Gericht die Förmlichkeiten abzuklären, je mehr der Anwalt selber in die Wege leiten kann (z.B. Übersetzungen), desto besser.  Wie so oft gilt, dass der Ton die Musik macht, aber wenn auch dies nicht hilft, heißt es „Zähne zusammen beißen“ und immer wieder hartnäckig Nachfassen und fragen, was man selber tun könne, um z.B. die Zustellung zu beschleunigen.  Es gibt aber sehr rühmliche Ausnahmen bei Gerichten, die ihr Möglichstes tun, um eine – manchmal aufgrund drohender Klage in den USA extrem wichtig – schnelle Zustellung in die USA zu ermöglichen. Positive Erfahrungen hat NIETZER & HÄUSLER zuletzt mit den Gerichten in Trier und München gemacht, da überwog dann auch einmal die Lust gegenüber dem Frust.  Für den umgekehrten Fall verweisen wir auf  den hier hinterlegten Aufsatz:  Campbell_Deutsch-Amerikanische_Juristen-Vereinigung_Newsletter: im übrigen können wir aus Erfahrung sagern, dass zum einen die Zustellung von den USA nach Deutschland in der Regel länger dauert als im umgekehrten Fall, und zum anderen, dass die wenigstens US-Anwälte mit dieser Konvention vertraut sind und daher die Zustellung regelmäßig via Fedex vorzunehmen versuchen.

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