Schärfere Iran-Sanktionen

Diese Überschrift war in diversen deutschen Tageszeitungen zu lesen. Ob in den Iran geliefert werden darf, beantwortet ein deutsches Unternehmen in der Regel durch Einholung entsprechender Informationen / Genehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Als aber auch in den USA tätiges Unternehmen (z.B. mittels Tochtergesellschaft) oder mit einem mit US-Amerikanern besetzten Organ der deutschen Gesellschaft müssen zusätzlich die Vorgaben des U.S. Office of Foreign Assets Control beachtet werden (hierzu auch diverse Einträge im Blog / Suchwort „OFAC“); Missachtung zieht schwere Strafen nach sich.

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