Das schlimmste was Ihnen in einem US-Gerichtsverfahren passieren kann ist, dass Sie der Vernichtung von Beweisen überführt werden, deren Vorlage Ihr Gegner im Pre Trial Discovery Verfahren herausverlangt hat. Wenn schon, dann treffen Sie Vorsorge, also legen erst gar nicht schriftlich nieder, was Sie nicht in den Händen Ihres Gegners oder des Gerichts sehen wollen. Und denken Sie nie, dass es einfach wäre, ein z.B. Ihnen nachteiliges Protokoll „mal so“ durch Shreddern aus der Welt zu schaffen. Es mag Kopien geben oder gar Teilnehmer einer solch protokollierten Sitzung, die das Lager gewechselt haben, nur weil sie z.B. im Unfrieden Ihr Unternehmen verlassen haben. Eine der weltgrößten WP Firmen, Andersen, zerbrach an den harten Sanktionen, nachdem sie im Zusammenhang mit dem Enron Verfahren der Beweisvernichtung für schuldig befunden wurden. Lustiges Film(chen) : Andersen Enron
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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