25.Juli 2010, Artikel in der Financial Times Deutschland. “ Ein Urteil des höchsten amerikanischen Gerichts zeigt Wirkung. Es ist nicht mehr so einfach, ausländische Unternehmen in den USA zu verklagen. Trotzdem: Nicht alle juristischen Gegner des deutschen Autobauers lassen sich von der neuen Rechtslage abschrecken.“ Sehen Sie auch weiterführend zum rechtlichen Hintergrund den Blogeintrag vom 11.Juli 2010 [U.S Supreme Court schränkt Klagemöglichkeit ausländischer Kläger gegen ausländische Unternehmen ein – Signalwirkung?]
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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