Patent Trolle auf dem Vormarsch, was tun?

Rechtzeitig „Hausaufgaben“ gegen Herstellerhaftung oder Haftungsdurchgriffsszenarien machen, Vorsorge für den worst case (wie zuletzt dann auch gegen die eventuell drohende Vollstreckung von US-Urteilen in Deutschland) treffen. Insbesondere gilt es die deutsche Muttergesellschaft gegen diese in der Regel unbegründeten, oftmals auch unzulässigen (keine gerechtfertige Gerichtszuständigkeit in den USA) Klagen der Patent Trolle (oftmals stehen Anwälte auch als Gesellschafter dahinter) , die allgemein gehaltene Patente nur zum Zwecke der Geldmacherei in großem Stile aufkaufen,  zu schützen.  Beobachten Sie den Markt der Patent Trolle, lassen Sie herausfinden, welche Gewerblichen Schutzrechte, die für Ihr Geschäftsmodell relevant sind, Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind und beobachten Sie Ihre Wettbewerber, denn eventuell sind diese bereits Opfer eines Patent Trolls.  Und kümmern Sie sich um Ihren auch US-tauglichen Versicherungsschutz (inkl. Rechtsverteidigungskosten – denn jeder trägt seine Kosten in der Regel selbst,  auch wenn er gewinnt) und stellen Sie die gesellschafts- und vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft auf sichere Füsse. Checken Sie insoweit auch über die Suchfunktion rechts außen die Einträge in diesem US-Blog zu den Themen Haftungsdurchgriff und Piercing The Corporate Veil. Und last but not least: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Gute Vorarbeiten sind die halbe Miete. Und dazu gehört oftmals auch die gute Zusammenarbeit zwischen Inhouse Counsel / Syndikusanwalt und externem Anwalt mit entsprechender Praxiserfahrung.

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