Wie soll man sich als deutsche Muttergesellschaft einer US-Tochtergesellschaft verteidigen? „Gegenhalten“ ist das Stichwort, das heißt, man sollte zumindest als deutsche Muttergesellschaft auf einen Vergleich mit dem US-Patent-Troll (=Kläger) dahingehend hinarbeiten, dass die deutsche Muttergesellschaft aus dem US-Verfahren entlassen wird, und zwar via Voluntary Dismissal WITH Prejudice. Und wie geht dies? Indem man zum Beispiel eine negative Feststellungsklage („Gegenklage“) in Deutschland bei Gericht einreicht, zumindest auch um die Angelegenheit auf deutschem Boden und im Rahmen des deutschen Prozesssystems verhandelt zu bekommen. Entscheidend hierbei ist, dass man als erstes seine deutsche Gegenklage entsprechend der internationalen Vorschriften in den USA zugestellt bekommt. Der Rest ist Verhandlungssache. Frühzeitiges Handeln verbessert Ihre Chancen extrem, also schon bei angedrohter US-Klage sofort reagieren und die eigene Verteidigung ohne wenn und aber aufbauen. Der US-Patent-Troll möchte nicht, dass Sie seine (US-) Kreise stören und gar andere Beklagte von Ihrem Verfahren in Deutschland erfahren.
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