US-Patent-Trolle treiben ihr Unwesen

Was sind Patent-Trolle: Ein Blick in Wikipedia macht schnell klar, worum es geht.

Patent-Troll (auch „Patentjäger“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen, die Patente erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen. Das Ziel der Patent-Trolle ist, das Patent als solches zu verwerten, ohne einen eigenen technischen Beitrag zu leisten. Dabei bedienen sie sich des Patentrechtes, um mit teils unüblichen, aber legalen Mitteln Lizenzgebühren einzunehmen. Dabei handelt es sich häufig um Unternehmen, die keine eigenen Produkte herstellen und deren Belegschaft sich nur aus Anwälten rekrutiert. Da viele normale Unternehmen sich aus rein defensiven Gründen Patente mit sehr breiten Ansprüchen zulegen, schlägt die Stunde der Patentfreibeuter, wenn solche Unternehmen insolvent werden. Deren Patente werden dann aufgekauft und verwertet. Erstmalig wurde der Begriff Patenttroll vermutlich Anfang der achtziger Jahre von einem damaligen Intel-Anwalt gebraucht. Die Begriff ist vermutlich an den Begriff Troll als eine abwertende Bezeichnung für einen Störer in sozialen Netzwerken angelehnt. Mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/Patent-Troll.

Eines zahlreicher Beispiele der letzten Jahre ist auf Pro-Linux.de,  22.Februar 2009, nachzulesen.

Red Hat will gemeinsam mit Novell und mit Hilfe der Gemeinschaft gegen eine Klage des IP-Rechteverwerters »IP Innovation« vorgehen und sucht nach einem Prior Art-Nachweis.
Von Mirko Lindner


Die Klage der Firma »IP Innovation LLC« wurde bereits im Oktober 2007 eingereicht und behandelt das US-Patent 5,072,412, das 1987 eingereicht und 1991 erteilt wurde und die Idee, mehrere virtuelle Desktops zu verwenden, patentiert. Nach früheren Recherchen wurde das Ursprungspatent von Xerox PARC eingereicht und von IP Innovation, einer Tochterfirma von Acacia, später übernommen. Acacia ist kein unbekanntes Unternehmen und wird häufig als Patenterpresser oder Patenttroll bezeichnet. Wie Peter Zura in seinem Patentblog bereits im September 2008 berichtete, hatte das Unternehmen binnen fünf Jahren 239 Patentklagen eingereicht und übertrifft bereits einschlägig bekannte Firmen wie »Millennium IP« (90 Patentklagen) oder »Plutus IP« (59 Patentklagen) um Längen.

Auch bei dem strittigen Patent handelt sich um ein typisches Softwarepatent, das einen sehr breiten Anspruch auf eine nach Meinung vieler Beobachter triviale Innovation erhebt und von vielen als nichtig angesehen wird. Unter anderem hatte bereits der Amiga 1000 eine Funktion, die dem Patent in Grundzügen entspräche. Das Gerät wurde etliche Monate vor der Patenteinreichung veröffentlicht. IP Innovation hatte im April 2007 bereits Apple verklagt und in einem Vergleich offenbar einen Betrag von bis zu 20 Mio. US-Dollar herausgeholt. Auch bei der Klage gegen Red Hat und Novell geht es um Lizenzgebühren und Schadensersatz.

Während die meisten Patentstreitigkeiten im Verborgenen ausgefochten werden, geht Red Hat nun zusammen mit Novell an die Öffentlichkeit. So hat das Unternehmen die Open-Source-Gemeinschaft aufgefordert, bei der Suche nach »Prior Art« zu helfen. Zusammen soll nachgewiesen werden, dass die angebliche Neuheit bereits vor der Erteilung des Patents genutzt wurde und keine Innovation darstellt. Durch einen Beweis würden sich alle von IP Innovation gestellten Forderungen in Luft auflösen und das Patent selbst für ungültig erklärt werden.

Einen ähnlichen Weg beschritt bereits Barracuda Networks bei einem Streit mit Trend Micro. In der Manier eines weißen Ritters kündigte die Firma an, die Rechte freier Software, in diesem Fall ClamAV, verteidigen zu wollen. Das Unternehmen sammelte ebenfalls alle bekannten früheren Implementierungen. Über den Ausgang der Aktion ist allerdings nichts bekannt.

Das neuerliche Vorhaben von Red Hat und Novell wird über die Seite Post Issue Peer to Patent der New York Law School koordiniert. Die Chancen, einen »Prior Art«zu finden, stehen dabei nicht schlecht – bis jetzt haben Anwender über 78 Systeme und Applikationen eingereicht, die die beschriebene Funktionalität bereits vor der Patenteinreichung eingesetzt haben sollen.“

Zitat von der Home Page des Post-Issue Peer to Patent Projektes – http://www.post-issue.org:
„Post-Issue Peer to Patent is a project of the Center for Patent Innovations at New York Law School. The Center for Patent Innovations was established in 2008 to provide a home for the well known Peer to Patent project operated by New York Law School in conjunction with the U.S. Patent and Trademark Office. The Center focuses on technological applications that can help improve patent quality, the operation of patent systems, and access to information about patents.“

Mehr Informationen unter Center for Patent Innovations‘ Webseite oder New York Law School unter www.nyls.edu.

Da kann es nur heißen „Obacht geben, länger leben“! Im übrigen machen sich Patent-Trolle das US Verfahrensrecht zu nutze, wonach die Gerichtskosten völlig vernachlässigbar sind. jede Verfahrenspartei ihre Kosten selbst trägt (auch wenn sie gewinnt) und die Klägeranwälte grundsätzlich auf Erfolgsbasis arbeiten. In Deutschland werden derartige Klagen in der Regel nicht  eingereicht, da zum einen die vorzulegenden Gerichtskosten die erste Hürde darstellen, der Kläger  im Verlustfalle alle Kosten des Verfahrens tragen muss einschließlich der Kosten der Anwälte des beklagten Unternehmens (zweite Hürde) und Erfolgshonorare für deutsche Anwälte – abgesehen von wenigen, hier nicht einschlägiggen Ausnahmen – unzulässig sind (dritte Hürde). Darüber hinaus ist das Beweisrecht in den Deutschland im Vergleich zu  den USA ein anderes und damit schon die vierte Hürde, der man sich nicht stellen möchte.

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