US.Motion to Dismiss

Der entscheidende Antrag in US.Verfahren in Fällen offensichtlich Unzuständigkeit des US-Gerichts für eine Klage gegen ein deutsches Unternehmen ist die Motion to Dismiss.

Zitat Webster’s New World Law Dictionary: In civil litigation, a written submission to the court at a preliminary stage of the case, generally before the defendant answers, seeking dismissal of the case on one of several grounds, including lack of jurisdiction over the person or subject matter, and failure of the plaintiff to allege requisite elements of the cause of action asserted in the complaint, etc.; may be granted with or without leave given to plaintiff to amend his complaint to correct deficiencies.

NIETZER & HÄUSLER begleitete ein entsprechendes US.Verfahren vor einem New Yorker Gericht,  in welchem aus fadenscheinigen Gründen die Zuständigkeit des US Gerichts behauptet wurde. Die Klagen gegen die beklagten deutschen Firmen wurden mittels Motion to Dismiss erfolgreich zur Abweisung gebracht.

Motion to Dismiss; DEFENDANT’S REPLY MEMORANDUM OF LAW IN FURTHER SUPPORT OF DEFENDANTS’ MOTION TO DISMISS COMPLAINT FOR LACK OR PERSONAL JURISDICTION, FORUM NON CONVENIENS AND FOR FAILURE TO STATE A CLAIM AGAINST DEFENDANTS

Dem Schriftsatz können Sie die entsprechende Argumentation nebst einer Fallsammlung entnehmen, hilfreich für beklagte deutsche Firmen, die sich in ähnlichen Situationen befinden oder denen Klagen angedroht wurden und die sich daher einen ersten Überblick über eine mögliche Verteidigungsstrategie verschaffen möchten.

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