US-Klage gegen Getrag KG – Antrag auf Klagabweisung

10.März 2010; MOTION to Dismiss Pursuant to Fed. R. Civ. P. 12(b)(6) and 12(b)(3) by Getrag Getriebe-Und Zahnradfabrik Hermann Hagenmeyer GmbH & Cie Kg. (Attachments: # 1 Index of Exhibits, # 2 Exhibit A: Purchase Orders, # 3 Exhibit B: Terms and Conditions, # 4 Exhibit C: Proof of Service for Complaint, # 5 Exhibit D: Eberspaecher NA v. CAMI Automotive, # 6 Exhibit E: Global Link v. Karamtech Co.) (Bewersdorf, Ryan) (Entered: 03/10/2010). Hier alle relevanten Dokumente: 2-10-cv-10857-AJT-MJH

Getrag stellte Antrag auf Klageanweisung wegen Unzuständigkeit des Gerichts; es sei aufgrund vertraglicher Vereinbarung ausschließlich ein deutsches Gericht zur Entscheidung befugt. In den Anlagen zum Abweisungsantrag finden sich Details zum Vertrag zwischen Getrag und WALBRIDGE ALDINGER, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rechtsprechung zur Thematik „Gerichtsstandsvereinbarung“. Lehrreich für denjenigen, der sich mit dem Thema selbst konfrontiert sieht, also dass nämlich US.amerikansiche Kläger trotz vertraglich vereinbarten deutschem Gerichtststand in den USA klagen; die Gründe sind offensichtlich – mehr hierzu finden Sie im USA Blog www.usa-recht.de

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert