25. Februar 2010, Summons Issued as to Schneider GmbH & Co KG, Schneider Optical Machines LLC. (ISS-2) (axm) (Entered: 02/25/2010):Fristsetzung zur Klageerwiderung.
Hiermit wird auf die gemäß Gesetz (§12 Federal Rules of Civil Procedure) ab Zustellung der Klage laufende 21 tägige Frist hingewiesen, innerhalb derer der Beklagte (u.a Schneider GmbH & Co KG) auf die Klage antworten muss. Schon die ersten Schritte können aus taktischer Sicht entscheidend für den Fortgang der Angelegenheit sein. Zugleich können in diesem frühen Stadium Anträge betreff Unzulässigkeit der Klage gestellt werden.