Vieles steht geschrieben, vieles wird erzählt, letztlich aber kommt es neben den üblichen Hausaufgaben bei einer Internationalisierungsstrategie insbesondere darauf an, dass das richtige (und auch entscheidungsberechtigte) Management vor Ort sitzt, das heimische Management (Markteintritt ist Chefsache!) eng eingebunden ist und seine Kontrollfunktion ausübt, klare Kriterien für den Abbruch des Projektes und deren Überwachung sowie dass eine ausreichende finanzielle Budgetierung und ausreichend personelle Resourcen für die ersten mindestens 3 Jahre von der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Rechtliche Risken in den USA, sei es aufgrund des US-Rechtssystems oder der klagefreudigen US-Gesellschaft sind Risiken wie alle anderen, man muss nur um sie wissen und vorsorgen (sehen Sie auch hierzu die diversen Blogeinträge), keinesfalls sind es Risiken, die mit Ja oder Nein über den Markteintritt entscheiden.
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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