Welche US-Gesetze sind aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland unter dem Gesichtspunkt der Extraterritorialität in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht von besonderem Interesse?

Antwort der  Bundesregierung auf Anfrage von FDP Abegordneten in 2007:  Es wird  allgemein die extraterritoriale Wirkung von US- Recht mit Aufmerksamkeit verfolgt. Aus jüngerer Zeit zu nennen sind Section 319 des Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act (Patriot Act), da dieser extraterritoriale Wirkung für Finanz dienstleistungen entfalten kann, sowie die Möglichkeit des US-Präsidenten, im Wege der „executive order“ Finanzsanktionen gegen Unternehmen und Ein zelpersonen vorzusehen, da die USA auch gegenüber europäischen Wirtschafts- beteiligten darauf drängen, US-Vorgaben außerhalb der USA einzuhalten. Von besonderem Interesse ist weiterhin der Iran Sanction Act (ISA), der als Ver längerung des „Iran Libya Sanction Act“ (ILSA) bestimmte Investitionen in der iranischen Erdöl/Erdgasindustrie sanktioniert. Dieses unilaterale Sanktions instrument der USA könnte auch auf etwaige entsprechende deutsche Inves titionen im Iran angewendet werden.
Weitere Gesetze, die nach Auffassung der Bundesregierung unter dem Gesichts- punkt der Extraterritorialität von Bedeutung sind, sind beispielsweise der Sher man Act und das dazu ergangene Ausführungsgesetz Foreign Trade Antitrust Improvement Act, wonach Schadenersatzklagen wegen kartellrechtlicher Ver stöße im Ausland vor US-Gerichten erhoben werden können, wenn anzunehmen ist, dass der Verstoß auch Auswirkungen auf den amerikanischen Markt hat; der Landham Act, nach dem im Bereich des Markenrechtes Schadenersatz- oder auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können, wenn die Ver letzung eines eingetragenen Warenzeichens erheblichen Schaden in den USA hervorruft oder die Verletzungshandlung in den USA stattfindet; die US-Aktiengesetze, die bei Verstößen grenzüberschreitende Wirkung in Form von Schadenersatzansprüchen entfalten, wenn die Partei einer Transaktion eine in den USA ansässige Person ist und die Transaktion Auswirkungen auf den Han del im Wertpapiermarkt der USA hat oder wenn die Transaktion in den USA ausgeführt wurde; der Civil Rights Act, American with Disabilities Act, Age Discrimination in Employment Act mit einem hauptsächlich arbeitsrechtlichen Bezug (die Gesetze sanktionieren die Diskriminierung von Arbeitnehmern unter verschiedenen Gesichtspunkten). Extraterritoriale Wirkung wird hier über eine Tätigkeit eines amerikanischen Arbeitnehmers im Ausland bei einem amerikanischen Arbeitgeber erzeugt. Der Americans with Disabilities Act wurde nach einer Entscheidung des U.S. Supreme Court auch auf Schadenersatzansprüche amerikanischer Passagiere ausgedehnt, die auf Kreuzschiffen unter nicht ameri kanischer Flagge reisen, welche aber in amerikanischen Häfen anlegen und dort amerikanische Passagiere aufnehmen.
Hinzu kommen schließlich die sog. long arm statutes einzelner US-Bun- desstaaten, der Foreign Sovereign Immunities Act und der Alien Torts Claim Act, aus denen sich grenzübergreifende gerichtliche Zuständigkeiten ergeben können.

Die Europäische Kommission hat in ihrem jüngsten Bericht über „United States Barriers to Trade and Investment“ folgende US-Gesetze als in dem oben genannten Zusammenhang besonders problematisch hervorge hoben: den Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act (sog. Helms-Burton Act), Iran Sanctions Act, den Iran Nonproliferation Act und den Patriot Act. Den einschlägigen Gesetzen ist aus Sicht der Kommission gemein, dass sie ohne Rücksicht auf die einschlägigen multilateralen Regeln in den Handelsverkehreingreifen und dabei auf eine ausschließlich aus US-Sicht vorgenommen Bewer- tung der gesetzgebenden oder administrativen Maßnahmen anderer Staaten abstellen. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission.

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