Im folgenden wollen wir Ihnen in wenigen Stichworten den Unterschied zwischen den Regelungstechniken zur Findung von Recht in den USA und Kontinentaleuropa aufzeigen.Das kontinentale Recht benutzt den abstrahierend-generalisierenden Gesetzesstil. Es verzichtet auf kasuistische Normen. Das common law in USA hingegen ist einzelfallgeleitetes Fallrecht. Das macht es den Parteien schwer die maßgeblichen Rechtsnormen aufzuspüren oder gar zu kennen. Zwar gibt es sowohl in den USA als auch in England vertragsrechtliche Gesetze, doch sind dies mehr Kompilationen des richterlichen Fallrechts. Zudem beschränken sie sich auf spezielle Vertragstypen oder Branchen, wie etwa das Verbraucherschutzrecht der US-amerikanischen Consumer Protection Laws, das „sektoral“ auf den Bereich der Finanzdienstleistungen begrenzt ist. Es fehlt an einem umfassenden und geschlossenen Regelungssystem mit Rechtssätzen für das gesamte Regelungsprogramm des Vertrages. Insbesondere gibt es keinen Allgemeinen Teil (wie in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten) , den der kontinentale Jurist ohne expliziten Verweis in sein Vertragswerk einbeziehen kann. Angloamerikanisches Gesetzes- und Richterrecht hat darüber hinaus keine dem kontinentalen Recht entsprechenden nachgiebigen Vertragsvorschriften oder „typisierte“ Vertragsformen entwickelt, die dort als Reserveordnung einspringen, wo die Parteien selbst säumig waren.
NIETZER®. Unternehmensrecht
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