Urteil möglich für Vollstreckung in USA trotz Existenz eines notariellen Schuldanerkenntnisses?

Kann trotz vollstreckbaren notariellen Schuldanerkenntnis der dem Schuldanerkenntis zugrunde liegende Sachverhalt (Forderung auf Geld) in einem deutschen Gericht anhängig gemacht werden, um ein vollstreckbares Urteil zu erlangen?  Diese Frage musste sich eine deutsche Bank stellen, die von einem Darlehensschuldner ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis in Händen hatte und sie dieses nun in den USA vollstrecken wollte  Im US-Bundesstaat Florida, in welchem vollstreckt werden soll,  taugte aber das notarielle Schuldanerkenntnis für eine Vollstreckung nicht.  Kann denn nun aber in Deutschland zusätzlich zum notariellen Titel noch ein Urteil erlangt werden, oder steht dem eventuell das Rechtsschutzinteresse entgegen, weil dies zu einem zweiten Titel über dieselbe Forderung führen würde? Nein, sagte ein deutsches Gericht.  Anmerkung:  Wenn Sie mit einer „Auswanderung“ eines Schuldners rechnen müssen, dann setzt der Gläubiger besser auf  ein Anerkenntnisurteil, oder wenn es zu einem Versäumnisurteil kommt,  dann sollte dieses im Sachverhalt und den Entscheidungsgründen so ausgestaltet sein, dass eine Vollstreckung in einem US-Bundesstaat zulässig ist.  Auszug aus den Entscheidungsgründen: dt Vollstreckungstitel für Florida 001

Das Verfahren wurde für den Gläubiger durch NIETZER  & HÄUSLER . Wirtschaftskanzlei . Attorneys at Law (USA) geführt.

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