Eintrag im Interent Law Blog vom März 2010: „Bereits die Presssemitteilung des BGH hatte für Aufregung gesorgt, nunmehr ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2010 (Az.: VI ZR 23/09) im Volltext da, in dem eine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Online-Veröffentlichung der New York Times bejaht worden ist.“ Die Leitsätze des BGH sowie diverse Kommentare finden Sie im vorgenannten Blog. Die BGH Rechtsprechung mag Wasser auf die Mühlen der US-Gerichte sein, die ihre US-Zuständigkeit generell sehr weit fassen und sich gegebenfenalls durch diese Rechtsprechung – zum Leidwesen von in den USA vor den Kadi gezogener deutscher Unternehmen – bestärkt fühlen könnten.
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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