Eintrag im Interent Law Blog vom März 2010: „Bereits die Presssemitteilung des BGH hatte für Aufregung gesorgt, nunmehr ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2010 (Az.: VI ZR 23/09) im Volltext da, in dem eine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Online-Veröffentlichung der New York Times bejaht worden ist.“ Die Leitsätze des BGH sowie diverse Kommentare finden Sie im vorgenannten Blog. Die BGH Rechtsprechung mag Wasser auf die Mühlen der US-Gerichte sein, die ihre US-Zuständigkeit generell sehr weit fassen und sich gegebenfenalls durch diese Rechtsprechung – zum Leidwesen von in den USA vor den Kadi gezogener deutscher Unternehmen – bestärkt fühlen könnten.