Bewertung in „Kanzleien in Deutschland 2010“, soeben als Handbuch im NOMOS Verlag neu erschienen: „Nietzer & Häusler genießt insbesondere aufgrund ihrer U.S.-amerikanischen Tätigkeit einen hervorragenden Ruf.Im Einzelnen: Die Wirtschaftskanzlei Nietzer & Häusler hat ihre Schwerpunkte ausschließlich im Unternehmensrecht (einschließlich Gesellschaftsrecht), US-Recht (einschließlich Übernahme der Organfunktion als Secretary) und Firmenkauf/Firmenverkauf. Auch im vergangenen Jahr wurden diese drei Standbeine weiter ausgebaut. 2009 hat sich die Kanzlei durch die Aufnahme einer weiteren Anwältin mit Zulassung in den USA sowie Deutschland personell vergrößert. Gemäß der Ausrichtung auf das US-amerikanische Unternehmens- und Gesellschaftsrecht haben die Berufsträger von Nietzer & Häusler allesamt in den USA studiert und besitzen teilweise zudem US-Anwaltszulassungen (in New York, Washington D.C., Georgia).
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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