In den nächsten Tagen finden Sie in diesem Blog Einträge zum FCPA / Compliance. Sensibilisierung hierüber ist für auch deutsche Unternehmen, die z.B. über eine Tochtergesellschaft in den USA tätig sind oder US-Amerikaner im Management ihrer Gesellschaft (außerhalb der USA) beschäftigen, essentiell. Einstiegsseite des U.S.Department of Justice zum Thema hier. Anwendungsbereich:…. the anti-bribery provisions of the FCPA have applied to all U.S. persons and certain foreign issuers of securities. With the enactment of certain amendments in 1998, the anti-bribery provisions of the FCPA now also apply to foreign firms and persons who cause, directly or through agents, an act in furtherance of such a corrupt payment to take place within the territory of the United States.“ Eine gute Zusammenfassung für den Laien hier: DOJ FCPA lay-persons-guide
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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