Schiedsklauseln in US-Verträgen

Schiedsgerichtsklauseln in US-Verträgen können sinnvoll sein, jedoch ist dies keine Allgemeinregel – es muss je nach Sachverhalt eine Entscheidung für die Staatsgerichte oder für Schiedsgerichte getroffen werden, außerdem muss eine Wahl getroffen werden zwischen den relevanten Schiedsgerichtsinstitutionen wie z.B. den Schiedsordnungen der American Bar Arbitration (Klauselvorschlag und Guidelines unten),  International Chamber of Commerce, Deutsches Institut für Schiedsgerichtsbarkeit, etc. 

We, the undersigned parties, hereby agree to submit to arbitration administered by the American Arbitration Association under its Commercial [or other] Arbitration Rules the following controversy: [describe briefly]. We further agree that a judgment of any court having jurisdiction may be entered upon the award.

AAA – Dispute Clauses – Guideline

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert