Nach US-Recht unterliegen Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen der Meldepflicht hinsichtlich der Existenz ausländischer Konten (Report of Foreign Bank and Financial Accounts); auch anwendbar auf in den USA ansässige Kapitalgesellschaften, somit auch auf solche, die Tochterunternehmen deutscher Muttergesellschaften sind. Mehr zum Thema bzw. erster Einstieg hier: ZEV Artikel Mai 2010