Wer als Unternehmen einen Bezug zu den USA hat und Geschäfte mit dem Libanon macht, sollte sicherstellen, dass er nicht gegen diese neuen OFAC-Sanktionsregeln verstößt: „On July 30, 2010, the Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control issued the Lebanon Sanctions Regulations , as new part 549 of 31 CFR, to implement Executive Order 13441 of August 1, 2007, „Blocking Property of Persons Undermining the Sovereignty of Lebanon or Its Democratic Processes and Institutions.“ This new final rule was published at 75 FR 44907 (July 30, 2010). “ Hier der Text: OFAC fr75_44907
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
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