FCPA – Handlungsempfehlungen für die Unternehmen

Das Department of Justice hat in 2010 im Rahmen einer Anfrage zu einem möglichen dem Foreign Corrupt Practices unterfallenden Sachverhalt  (eine einer ausländischen Regierungsbehörde unterstellte Institution „erbittet“ im Rahmen der Auftragsvergabe um eine Spende an eine gemeinnützige Organisation)  auch Empfehlungen für Verhaltensweisen in ähnlich gelagerten Situationen gegeben. Diese sind auch für jeden mit Compliance und Anti-Korruptionsaufsicht befassten Verantwortlichen deutscher Unternehmen sehr lesenswert (dies gilt besonders für externe Berater, die das Feld der Compliance soeben für sich entdeckt haben;  den Wenigsten der neuerdings „zertifizierten „Compliance Beratern dürften diese Empfehlungen bekannt sein, ebensowenig wie die Regelungen des weltweit auch für deutsche Firmen mit Bezug zu den USA relevanten FCPA. Zudem setzt das DOJ und die unter dem FCPA ergangenen Entscheidungen den „Standard“ / state of the art für die Herangehensweise anderer Industrienationen an das Thema Compliance im allgemeinen und Korruption im besonderen.  DOJ Opinion 10-02 re FCPAAuszusgweise….

……the DOJ also listed several of the due diligence and/or controls that it had previously set forth in prior Opinion Releases relating to charitable donations. These included:

• certifications by the recipient that it will comply with the requirements of the FCPA;

• due diligence to confirm that none of the recipient’s officers or directors are affiliated with

the foreign government at issue;

• a requirement that the recipient provide audited financial statements;

• a written agreement with the recipient restricting the use of funds to humanitarian or charitable purposes only;

• steps to ensure that the funds were transferred to a valid bank account;

• confirmation that contemplated activities had occurred before funds were

disbursed; and

• ongoing auditing and monitoring of the efficacy of the program.

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