Total verrückte US-Klagen im Juli 2010

Viel Spass beim Lesen, in den Folgetagen können Sie über weitere Klagen schmunzeln oder den Kopf schütteln… als Beklagter könnte man eigentlich den Verfahren gelassen entgegen sehen, wäre da nicht die American Rule, wonach jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich  selbst trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens; die wenigen Ausnahmen wie bei „frivolous suits“ , was wiederum in einer „litigatious society“ wie der USA auch erst einmal nachgewiesen werden muss, greifen in aller Regel nicht. Fortsetzung folgt morgen.
Burglar sues men who captured him, claiming rough citizens arrest (link zum Bericht)
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