Produkthaftung in den USA , Kurzübersicht Teil 5

Abschnitt III (Abschnitt I = die drei Anspruchsgrundlagen, Abschnitt II die Ersatzpflichtigen, siehe die Blogartikel der letzten Tage) , Gesetzliche und vertragliche Freistellung

Anders als bei dem Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Schädigern kommt es bei der Freistellung (indemnity)  zu einer vollständigen Schadensüberwälzung. Eine derartige Freistellung kann sowohl kraft Gesetzes als auch kraft vertraglicher Vereinbarung entstehen.

Nach den Produkthaftungsrechten verschiedener US-Bundesstaaten können Einzelhändler unter bestimmten Voraussetzungen einen Freistellungsanspruch gegen den Hersteller des fehlerhaften Produkts geltend machen. Ebenso kann den Hersteller ein Freistellungsanspruch gegen einen Zulieferer zustehen, wenn dieser das fehlerhafte Teil geliefert hat, und dem Hersteller die Entdeckung des Mangels nicht möglich war.

Die Vereinbarung vertraglicher Freistellungsansprüche ist aus Sicht des Herstellers insbesondere für das Verhältnis zu seinen Zulieferern sinnvoll; die Wirksamkeit einer derartigen Klausel unterliegt dabei einer gerichtlichen Billigkeitsüberprüfung. Erforderlich ist eine in etwa vergleichbare Verhandlungsmacht beider Vertragsparteien. Der Hersteller kann grundsätzlich seine die Haftung begründenden Pflichten delegieren, hingegen ist es dem Hersteller grundsätzlich nicht erlaubt, die Haftung für Montage, Einstellung und Überprüfung von technischen Einrichtungen auf den Händler zu übertragen.

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