In internationalen Verträgen, die die englische Sprache verwenden, für die aber dennoch deutsches Recht gilt, ist es wichtig, manchen englischen Begriffen, denen entweder kein eindeutiges Pendant in der deutschen Übersetzung zugeordnet werden kann oder die rechtlichen Interpretationsbedarf im Hinblick, welches Rechtsinstitut nun gemeit sein soll, aufwerfen,die deutsche Übersetzung / den deutschen Begriff des gewünschten Rechtsbegriffs / Rechtsinstituts in Klammer hintenanzustellen. Dies kann viel Ärger bei späterer Auseinandersetzung vermeiden helfen. Allein der Hinweis, dass bei der Auslegung von Begriffen das deutsche Recht gelten soll, hilft nicht weiter. Hilfreich ist neben der Hinzuziehung eines Anwaltes, der beide Rechtssysteme kennt, oftmals bei komplexeren Vertragswerken, die nach Erstellung vom deutschen Ursprungstext in die englische Sprache übersetzt werden, die Einschaltung eines Profi-Übersetzers, der die Unterschiede des deutschen und angelsäxischen Rechts versteht.
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