§ 1782 – eine Regelung im United States Code, die es erlaubt, sich das US-Beweisverfahren in den USA für ein ausländisches Verfahren nutzbar zu machen, um an die Beweise heranzukommen, an die man nicht herankäme, wäre man nur auf das z.B. deutsche Verfahrensrecht angewiesen. Wir hatten hierzu im US-Rechtsblog schon berichtet. Hier ein sehr lesenswerte englischsprachige Artikel zu diesem Thema: US Discovery in Aid of International Arbitration and Litigation
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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