Die US Corporation zeichnet sich besonders dadurch aus, dass die Haftung auf das
Gesellschaftsvermögen wie bei einer GmbH / AG beschränkt wird und diese Form der Kapitalgesellschaft über den Tod der Anteilseigner hinaus bestehen bleibt. Als US-Corporation / Inc. gelten Unternehmen in den USA, die nach dem geltenden US-Gesellschaftsrecht eines dortigen Bundesstaates im Register des Department of State / Division of Corporations eingetragen wurden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Unternehmen seinen Sitz (principal place of business) in dem Bundesstaat hat, in dem es eingetragen wurde. So werden in der Regel die Gesellschaften in Delaware gegründet, mit einem Verwaltungssitz in dem Bundesstaat, in welchem die Verwaltung / Headquarter ihren Sitz hat. Dies geht mit einer entsprechenden Registrierung in diesem Bundesstaat einher, oftmals auch mit Registrierungen in mehreren Bundesstaaten, je nachdem wo Geschäfte eines entsprechenden Umfangs getätig werden. NIETZER & HÄUSLER berät in diesem Segment seit über 15 Jahren und hat viele Referenzen vorzuweisen.
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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