Dem Fall Porsche kommt aufgrund der in Streit stehenden extraterritorialen Anwendung von US-Recht grosse Aufmerksamkeit zu, in erster Instanz wurde die Klage gegen Porsche abgewiesen. In der zweiten Instanz hat u.a. die US-Handelskammer eine lesenswerte Stellungnahme (amicus curiae) [hier] bei Gericht eingereicht, die sich gegen die den US-Gerichten oftmals eigene Anwendung der extraterritorialen Anwendung von US-Recht wendet, da dies einen Nachteil für die US-Wirtschaft darstellt, im übrigen werden entsprechende rechtliche Argumente vorgebracht, so dass folgerichtig am Ende für die Abweisung der Klage plädiert wird.