Hier der vollständige Aufsatz, abgedruckt im DAJV Newsletter 3/2012. NIETZER & HÄUSLER ist Mitglied des DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung): DAJV Newsletter 3-12, 24.09.2012 ; im übrigen gilt: Der transatlantische Rechtsverkehr ist Teil des US-deutschen Wettbewerbs und es gelten rauhe Sitten, der Kampf mit harten Bandagen im auch zivilprozessualen Sinne ist keine Seltenheit.
Zustellungsverweigerung rechtsmissbräuchlicher Klagen im Rechtshilfeverkehr Deutschland – USA
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