SLAPP steht für „strategic lawsuit against public participation“. Anti-SLAPP ist die Verteidigung gegen SLAPP, sprich die Verteidigung gegen die Klage wegen z.B. Rufschädigung, obwohl der Beklagte z.B. nur von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch macht. Der Beklagte soll durch die Klage von dem Gebrauch solchen Rechtes unangemessen abgehalten werden. Mit der Anti-SLAPP Motion gibt dem solchermaßen Beklagten z.B der Kalifornische Staat eine starke Verteidigungswaffe in die Hand. Nachfolgend mehr …. Weiterlesen
NIETZER®. Unternehmensrecht- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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