US-Produkthaftung

Ersatzpflichtig aus Produktgefährdungshaftung ist grundsätzlich jeder an dem gewerblichen in Verkehrbringen des Produkts Beteiligte. Hierzu gehören insbesondere Hersteller/Zulieferer, Großhändler, Einzelhändler, Importeure und Endverkäufer. Auf den Geschäftssitz der beteiligten Personen kommt es nicht an; damit können auch in Deutschland ansässige Hersteller oder Zulieferer, die ihre Produkte in die USA liefern, gegebenenfalls vor US-Gerichten verklagt werden. Weiterlesen

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Piercing the Corporate Veil

In den USA gibt es ein fest bestimmtes Gesellschaftskapital (Haftungsfonds) nicht. Es besteht keine Verpflichtung, den Gläubigern als Haftungsgrundlage ein Mindestkapital zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend greifen auch die Bestimmungen zum Gläubigerschutz gegen eine Verringerung oder Aushöhlung des Gesellschaftsvermögens nur eingeschränkt. Privilegierung – ein Mindestkapital – gilt nicht bei rechtsmissbräuchlichem Handeln, das heißt, wenn die Corporation in einer Weise verwendet wird, die nicht im Einklang mit den Zwecken der Rechtsordnung steht, steht die Selbständigkeit der Corporation zurück, mit der Folge der unmittelbaren persönlichen Haftung der Shareholder Weiterlesen

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Klagen der Mitarbeiter eines ausländisches Tochterunternehmens einer US.Muttergesellschaft in den USA

Nachfolgend findet sich ein englischsprachiger Artikel (Ausführungen (Auszüge aus einem Newsletter der  NIETZER & HÄULSER Wirtschaftskanzlei . Attorneys at Law (USA)   zur Frage der Möglichkeit von Klagen in den USA von Arbeitnehmern, die bei einem ausländischen Tochterunternehmen einer amerikanischen Mutter angestellt sind. Diese Fragen sind gerade auch für die US-amerikanische Muttergesellschaften von Bedeutung, deren Abgesandte zum Beispiel in der Geschäftsführung der deutschen Tochtergesellschaft beschäftigt sind, wie aber auch für eben die deutschen Mitarbeiter selbst. Die Situation wird anhand eines US-Falles erläutert.  Wie üblich gilt auch hier, dass sich die Rechtsprechung fortentwickelt und daher bei konkreten Fragestellungen up-to-date Rechtsrat eingeholt werden muss! Weiterlesen

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US-Haftung der ausländischen Muttergesellschaft für die US-Tochterfirma

Im folgenden finden sich englischsprachige Ausführungen (Auszüge aus einem Newsletter der  NIETZER & HÄULSER Wirtschaftskanzlei . Attorneys at Law (USA) zur Fragestellung, inwieweit nach US-amerikanischem Recht Muttergesellschaften für „Employment Practices“ ihrer im Ausland gelegenen Tochtergesellschaften haften (dies gilt sowohl für US-amerikanische Mütter und deutsche Töchter wie auch für den Fall einer deutschen Mutter und einer US-amerikanischen Tochter). Wie üblich gilt auch hier, dass sich die Rechtsprechung fortentwickelt und daher bei konkreten Fragestellungen up-to-date Rechtsrat eingeholt werden muss!

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Grenzübergreifender Geltungsanspruch US-amerikanischen Rechts

Sehen Sie hierzu den Eintrag im US-Rechtsblog  www.usa-recht.de vom 30.Mai 2010, sehr interessant, sehr relevant und in der Thematik aktuell. Es handelt sich um eine Anfrage im Bundestag aus 2007 an die Bundesregierung sowie deren Atworten.

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US-Vertragspraxis

Die US-Vertragspraxis weicht von der deutschen Vertragspraxis erheblich ab. Weiterlesen

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Grenzübergreifender Geltungsanspruch US-amerikanischen Rechts

Bundestagsdrucksache aus 2007 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Vo r b e m e r k u n g  d e r F r a g e s t e l l e r:  In vielen Fällen zeigen US-Gesetze Wirkung über Landesgrenzen hinweg, z. B. im Wettbewerbs- und Kartellrecht, im Umweltrecht,bei Exportkontrollen, im Luftverkehr, bei der Finanzmarktaufsicht oder bei der Embargo-Gesetzgebung.  Durch die zunehmende Globalisierung und Verflechtung der Märkte übt das amerikanische Wirtschaftsrecht immer mehr Einfluss auf alle Unternehmen aus,  die direkt oder indirekt am Wirtschaftsgeschehen in den USA teilnehmen.  Das amerikanische Recht weist dabei einige Besonderheiten auf. Beispielhaft erwähnt seien die weit ausgedehnten amerikanischen Gerichtsstände,  die Besonderheiten der amerikanischen Beweisaufnahme, die Möglichkeit des Strafschadensersatzes und seine Geltendmachung in Sammelklageverfahren,  die oft kostspieligen Prozessvergleiche und das eigenunternehmerische Tätigwerden amerikanischer Rechtsanwälte mit Beteiligung im Erfolgsfall. Dokument hier: BT Drucksache iS USA

Hier die Fragen im einzelnen….. Weiterlesen

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US-RECHT – ORGANE EINER CORPORATION

Nachfolgend kurze Informationen zu den drei „Ebeneen“ einer Corporation „Shareholder“, Board of Directors und Officers. Weiterlesen

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US-RECHT: ZULÄSSIGKEIT VON PREISVORGABEN

Das Urteils des höchsten US.amerikanischen Gerichts von Juni 2007 kann als herausragende Entscheidung bezeichnet werden, da sie die bislang grundsätzliche verbotende Preisvorgabe auf allen Handeslstufen in Frage stellt, ja sogar aufhebt. Im nachfolgenden die Überlegungen des Gerichts: Weiterlesen

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Kanzleien in Deutschland 2010 zu NIETZER & HÄUSLER . Wirtschaftskanzlei . Attorneys at Law (USA)

Bewertung in  „Kanzleien in Deutschland 2010“, soeben als Handbuch  im NOMOS Verlag neu erschienen:  „Nietzer & Häusler genießt insbesondere aufgrund ihrer U.S.-amerikanischen Tätigkeit einen hervorragenden Ruf.“ Hier die vollständige Beschreibung von NIETZER  & HÄUSLER

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