2007 – 2010, Briese USA, Inc. gegen Milk Studios, LLC und Briese Lichttechnik Vertriebs GmbG (zugleich Widerklage), UNITED STATES DISTRICT COURT, CENTRAL DISTRICT OF CALIFORNIA (Western Division – Los Angeles) wegen Markenverletzung, diverse Verfahrensdokumente: Klage des Vertragshändlers Briese USA, Inc. gegen den Kunden Milk Studios des Herstellers Briese GmbH, Klagabweisungsantrag Milk Studios 2, Klagabweisungsantrag Milk Studios 1, Beschluss Verweisung nach Kalifornien, Briese Inc Klage 2 in Kalifornien, Status Report re Settlement iS Briese, Erledigung iS Briese – Stipulation for Dismissal and Release, Erweiterer Klageabweisungsantrag iS Briese
Interessante Lektüre um zu sehen, wie aufwendig sich Dinge entwickeln können, wenn man seinen Vertragshändler in den USA nicht unter Kontrolle hat bzw. man nicht vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit diesem die Nutzung und Registrierung von Markenrechten vertraglich geregelt hat. Selbst wenn man nach langer und teurer Verfahrensdauer Etappen- oder gar Endsiege erreichen sollte, zahlt man einen hohen Preis – denn die Prozesskosten werden in aller Regel in den USA nicht erstattet. Mangelhafte Vertragsvorbereitung und Gutgläubigkeit gegenüber ihrem Vertragshändler kamen schon manches deutsches Unternehmen teuer zu stehen, nämlich insbesondere dann, wenn man die Vertragsbeziehung beenden wollte.