US-Extraterritorialität

Informationsweise ein Urteil des Supreme Court , welches auch im Wirtschaftsverkehr von Relevanz  ist, da es wenigstens einmal auch der Vorliebe unterer U.S.amerikanischer Bundesgerichte und dem Drang vieler dortiger Richter zur Extraterritorialität (Anwendung U.S.Recht auf Sachverhalte außerhalb der USA) Einhalt gebietet, sich unter Berufung auf den Alien Tort Claims Act auch für Entschädigungsklagen wegen behaupteter Menschenrechtsverstöße im Ausland, an denen ausländische Unternehmen beteiligt gewesen seien oder von denen sie profitiert haben sollen, zuständig zu erklären, wenn die Klage ansonsten jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

Sosa v. Alvarez-Machain; Az.: 03-339 vom 29. Juni 2004: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied, dass Ausländer nicht uneingeschränkt berechtigt sind, in den USA andere Ausländer für im Ausland begangene Handlungen zu verklagen. Dr. Humberto Alvarez-Machain wurde 1990 aus seiner Praxis in Mexiko von Mexikanern im Auftrag der US-Drogenbehörde entführt und in EI Paso, Texas, von US-Agenten verhaftet. Daraufhin wurde er in Los Angeles angeklagt, am Tod eines US-Agenten in Mexiko beteiligt gewesen zu sein. Nach seinem Freispruch verklagte Alvarez-Machain die US-Regierung und Jose Sosa, einen ehemaligen mexikanischen Polizisten, der die Entführung ausgeführt hatte. Das Berufungsgericht in Kalifornien entschied, dass Alvarez-Machain gegen Sosa eine Entschädigung in Höhe von USD 25.000 zustehe und er gegen die Bundesregierung gerichtlich vorgehen könne, weil die Entführung in den USA geplant worden sei und die Bundesdrogenbehörde ohne Ermächtigung gehandelt habe. Die Entscheidung wurde nunmehr vom Supreme Court aufgehoben. Der amerikanische Alien Tort Claims Act, ein totgeglaubtes Gesetz gegen die Piraterie, dem erst seit Kurzem wieder Leben eingehaucht wird, gebe Alvarez-Machain kein Recht zu klagen. Die Entscheidung ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, weil seit einigen Jahren dieses uralte Gesetz als Grundlage für beträchtliche Entschädigungsklagen wegen behaupteter Menschenrechtsverstöße im Ausland, an denen ausländische Unternehmen beteiligt gewesen seien oder von denen sie profitiert haben sollen, herangezogen wird, wenn die Klage ansonsten jeder Rechtsgrundlage entbehrt; siehe beispielsweise Herero v. Deutsche Bank (Bundesberufungsgericht für den District of Columbia; Az.: 03-7110 vom 11. Juni 2004.)

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