Hier finden Sie einen State of the Art, englischsprachigen und dem US-Recht entsprechenden NDA = Non Disclosure Agreement (oder z.B. auch CDA = CONFIDENTIALITY AND NON-USE AGREEMENT genannt). Lassen Sie sich aber vor Abschluss vom US-Anwalt (z.B. Nietzer & Häusler) beraten (das nimmt nicht viel Zeit in Anspruch, gibt Ihnen aber ein besseres Gefühl der Rechtssicherheit), ob der Inhalt Ihren Interessen entspricht, und checken Sie last but not least, ob bei der Vornahme von Änderungen diese im Einklag mit dem in der Vereinbarung für anwendbar erklärten Bundesstaatenrecht stehen.NDA 2010
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
- Meine Tweets