Über allgemeine, auf den individuellen Fall zugeschnitte konkrete Maßnahmen zur Begrenzung / Reduzierung des US-Produkthaftungsrisikos hinaus, sollten auch die nachfolgend aufgeführten, allgemeinen Punkte beachtet werden:
- Die Produktentwicklung, Konstruktion und Herstellung Ihrer Produkte sollte unter genauester Beachtung der einschlägigen Produktsicherheitsgesetze und Industriestandards erfolgen.
- Bei der Produktentwicklung müssen vorhersehbare Möglichkeiten des Produktfehlgebrauchs und des Produktmissbrauchs berücksichtigt werden. Etwaige Sicherheitseinrichtungen müssen auf den vorhersehbaren Fehlgebrauch bzw. Missbrauch abgestellt und gegen unbefugte Entfernung gesichert werden.
- Es müssen permanente Qualitätssicherungsmaßnahmen und –kontrollen bei der Herstellung sowie eine genaue Überwachung und Dokumentation des Herstellungsprozesses erfolgen; hierüber sind entsprechende hausinterne Dokumentationen zu fertigen, deren Form, Aufbewahrungsort und Aufbewahrungsdauer hausintern genau vorgeschrieben wird. Sinnvoll ist – auch aus Gründen der Außenwirkung – die Ernennung eines internen Produkthaftungsbeauftragten.
- Mit Vertragspartnern sollten Vereinbarungen bezüglich Haftungsbeschränkungen und Freizeichnungsklauseln abgeschlossen werden.
- Ihr Produkt muss mit sorgfältigen, klar verständlichen und dem Benutzerkreis angepassten Warnhinweisen und Gebrauchsanleitungen versehen werden. Ein vorhersehbarer Produktfehlgebrauch und Produktmissbrauch muss darin berücksichtigt werden.
- Es sollten weit reichende Haftungsausschlüsse gegenüber dem Kunden vereinbart werden [,auch wenn deren Wirksamkeit in den einzelnen Bundesstaaten nicht immer garantiert werden kann].
- Ihre Produkthaftpflichtversicherung: es muss regelmäßig überprüft werden, ob für das aus dem US-Geschäft resultierenden Produkthaftungsrisiko der Versicherungsschutz ausreichend ist.
- Das Produkt auf dem Markt sollte – auch in seiner Wechselwirkung mit anderen Produkten – aufmerksam beobachtet werden, um rechtzeitig aus der Benutzung resultierende Gefahren zu erkennen. Der Informationsfluss aus Kundendienst und Handel muss gewährleistet sein. Entsprechende Unterlagen sollten aufbewahrt werden.
- Ergeben sich aus Verbraucherrückmeldungen, Kundendienstberichten, etc., Indizien für einen über den Einzelfall hinausgehende Gefährdung müssen rechtzeitig Überlegungen zu Produktwarnungen und gegebenenfalls Rückrufaktionen angestellt werden.