Eigentumsvorbehalt in den USA?

Das U.S.-amerikanische Recht kennt keine unmittelbare Entsprechung
für den im deutschen Recht bekannten Eigentumsvorbehalt. UCC § 9 sieht als Mobiliarsicherheit nur ein allgemeines Sicherungsrecht
(security interest) vor, das die Parteien durch Rechtsgeschäft (secured
transaction) zur Absicherung von Zahlungsansprüchen oder sonstigen
Verbindlichkeiten vereinbaren können. Ein solches Recht gewährt dem
Sicherungsnehmer nach dem Eintritt des Sicherungsfalles (default)
wahlweise mehrere unbestimmte Verwertungsrechte, die von
Bundesstaat zu Bundesstaat variieren können. In Betracht kommen
z.B. die Inbesitznahme des Sicherungsgegenstandes mit
anschließender Veräußerung oder eine Klage auf Herausgabe des
Sicherungsgegenstandes.
Vereinbarung: Schriftlicher Sicherungsvertrag (security agreement) mit
ausreichender Beschreibung des Sicherungsgegenstandes, Leistung
des Sicherungsnehmers für die Einräumung des Sicherungsrechts
durch den Sicherungsgeber (value), Berechtigung des
Sicherungsgebers an dem Sicherungsgegenstand.
Andere Sicherungsmittel sind u.a.: Bürgschaft (suretyship), Garantie
(guarantee), Dokumenten-Akkreditiv (standby letter of credit),
Hypothek (mortgage).

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