Da wir in diesem US-Rechtsblog oftmals zum Thema Abwehr von US-Klagen und zu US-Verfahren im allgemeinen publizieren, ist die Lektüre des Themas, wie kann man sich einmal auch umgekehrt US-Prozesseigenheiten des Beweisverfahren im deutschen Verfahren zunutze machen, sehr nützlich, wir verweisen daher auf diesen Artikel: Turning the Tables on Discovery- Using US and German Proceedings to Your Advantage