Da wir in diesem US-Rechtsblog oftmals zum Thema Abwehr von US-Klagen und zu US-Verfahren im allgemeinen publizieren, ist die Lektüre des Themas, wie kann man sich einmal auch umgekehrt US-Prozesseigenheiten des Beweisverfahren im deutschen Verfahren zunutze machen, sehr nützlich, wir verweisen daher auf diesen Artikel: Turning the Tables on Discovery- Using US and German Proceedings to Your Advantage
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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