Eintrag im Blog Insight / München. Der Walldorfer Softwarekonzern SAP will nach der erwarteten Bestätigung des Strafmaßes im Verfahren gegen Oracle nun zügig Einspruch einlegen. „Wir werden unseren Antrag in den kommenden ein bis zwei Wochen bei der zuständigen Richterin einreichen“, sagte ein SAP-Sprecher gegenüber Euro am Sonntag an. Die US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton hatte das Urteil der Jury gestern bestätigt. Ende November hatten die Geschworenen des US-Bezirksgericht im kalifornischen Oakland SAP wegen Softwarediebstahls und deren unerlaubter Nutzung durch seine inzwischen geschlossene US-Tochter Tomorrow Now zu einem Schadenersatz von 1,3 Milliarden Dollar verurteilt. Das Urteil musste noch durch die zuständige Richterin bestätigt werden. Dies ist nun geschehen. Im amerikanischen Rechtssystem weichen Richter nur in Ausnahmefällen wie schweren Verfahrensfehlern vom Urteil der Jury ab. Nach der offiziellen Bestätigung des Urteils will SAP nun eine deutliche Verringerung der Schadenersatzzahlung „und/oder ein neues Verfahren“ beantragen, sagte ein Konzernsprecher. Im US-Recht sind Anträge auf eine Überprüfung des Urteils nach der Verkündung üblich (Post Trial Motion). Nach Eingang des Antrags hat die Richterin vier Wochen Zeit, um über die Eingabe zu befinden. SAP hatte die Vorwürfe von Oracle im Laufe des Verfahrens eingeräumt. Allerdings lagen beide Parteien bei der möglichen Schadenssumme diametral auseinander. Während SAP von „mehreren zehn Millionen Dollar“ ausging, hatte Oracle zunächst einen Schaden von rund vier Milliarden Dollar errechnet, den Betrag im Laufe des Verfahrens jedoch zunächst auf 2,2 Milliarden und später auf 1,6 Milliarden Dollar korrigiert. Das größte europäische Softwarehaus hat mit Blick auf das mögliche Strafmaß seine Rückstellung im vierten Quartal um 933 Millionen Euro erhöht und damit bilanziell umfassend Vorsorge getroffen.
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