US-Antidiskriminierungsgrundsätze -Obacht geben! Da es jederzeit kündbare Arbeitsverträge gibt (termination at will) ist oftmals die (unhaltbare) Anschuldigung seitesn des gekündigten Mitarbeiters, man sei diskriminiert worden, die einzige Möglichkeit, beim Arbeitgeber Geld herauszuschlagen. Bevor man sich dann auf teure Verfahren (bzw. Anwaltskosten) einlässt (nach der American Rule zahlt jeder seine Kosten selbst, also auch dann, wenn der Arbeitgeber die Unbegründetheit von Vorwürfen nachweisen kann), zahlt man (zähneknirschend) freiwillig. Also auch Personalgespräche seitens des Unternehmens immer zu zweit führen!
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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