Der kollektive Rechtsschutz ist national wie international in Bewegung. Die unterschiedlichen Instrumente – wie Muster-, Verbands- und Gruppenklage sowie Class Action – erfüllen dabei im Wesentlichen zwei Funktionen: prozessual sichern sie unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie das Funktionieren der Rechtspflege und materiell verhelfen sie – auch bei geringen Einzelschadenssummen – dem objektiven Recht zur Geltung. Eine von der EU-Kommission eingeleitete öffentliche Konsultation soll gegenwärtig die Frage klären, ob sich eine europäische Regelung des kollektiven Rechtsschutzes empfiehlt und welche gemeinsamen Grundsätze hier ggf. gelten sollen. Die 7. Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht widmet sich in diesem Kontext sowohl anwaltspraktischen Fragen als auch den rechtspolitischen Perspektiven der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Deutschland, Europa und den USA. Programm: IfA-Jahrestagung2011_2011-11-14