Seminar 19.September 2013 / NIETZER & HÄUSLER und Management Circle / Stuttgart. Trotz langjähriger wirtschaftlicher Verflechtungen mit den USA bestehen in der Praxis immer noch unklare Vorstellungen über das amerikanische Rechts- und Haftungssystem. Immer wieder machen Millionen klagen von sich reden und in vielen Köpfen hat sich der US-Markt als ein „Pulverfass für Haftungsklagen” verankert. Tatsächlich steigen die Gewährleistungskosten allgemein und besonders in den USA stetig. Der Kunde sucht nach Kostendeckung und versucht Kosten an Lieferanten weiterzureichen. Auch wenn sich die Regeln und Vorgaben und die gesamte Rechtstradition deutlich vom Vorgehen in Europa unterscheiden, so unterliegt die Produkthaftung in den USA ebenfalls gewissen Grundsätzen und ist mit dem richtigen Know-how beherrschbar.Seminarflyer USA – Produkthaftung
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
- Meine Tweets