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Ausländische Unternehmen haben sich in der Vergangenheit in den USA wiederholt und  wider Erwarten langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren ausgesetzt gesehen, deren Grundlage Sachverhalte aus Drittstaaten waren, die keine Anknüpfungspunkte mit den USA rechtfertigten. Es handelt sich hauptsächlich um Fälle von Menschenrechtsverletzungen. Wie weit reicht also der lange Arm der US-Jurisdiktion?

Im Fall DaimlerChrysler AG v. Bauman hat der Supreme Court jetzt entscheiden, dass die „General Personal Jurisdiction“ nicht greift für eine Klage gegen ein ausländisches Mutterunternehmen, das keine Beschäftigten oder Einrichtungen in den USA unterhält. Nicht ausreichend für die Bejahung der US-Zuständigkeit ist die Existenz eines US-Tochterunternehmens der Muttergesellschaft. Im vorligenden Fall ging es um die Behauptung, eine argentinische Tochtergesellschaft der Daimler AG sei an Menschenrechtsverletzungen der argentinischen Regierung in den 70er Jahren beteiligt gewesen. Hier das höchstrichterliche US-Urteil: Urteil Daimler AG v. Baumann et al Jan 2014

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