Es gibt zahlreiche Fälle von Firmen und Anwälte, die oftmals unbegründet einen Gerichststand in den USA zu konstrurieren versuchen, um sich das mit einhergehende Kostenrisiko des beklagten Unternehmens zu nutze zu machen. Wie?
In US-Gerichtsverfahren trägt in der Regel jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, also auch wenn der Beklagte den Prozess gewinnt. Der Kläger hingegen kann sein Kostenrisiko oftmals dadurch begrenzen, in dem er mit seinem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbart. Und die Gerichtskosten selbst sind der Rede nicht wert, eine Abhängigkeit von Streitwerten gibt es in den USA nicht. Ein übriges tun die Verfahrensvorschriften, wonach die Einleitung des Klageverfahrens mittels einer mehr als kurzen und in der Regel nicht einmal mit Beweisen hinterlegten Klageschrift erfolgt. Und damit wird eine enorme, von deutschen Unternehmen vielfach völlig unterschätzte Kostenspirale in Gang gesetzt. Dies wiederum löst recht schnell Vergleichsbereitschaft beim betroffenen Unternehmen aus, obwohl man sich entweder keiner Schuld bewußt ist oder sich in einem unzuständigen US-Gericht (anstatt – wenn denn schon – in einem deutschen Gericht) widerfindet. Und damit ist man genau dort, wo einen manches US-Unternehmen oder mancher geschäftstüchtiger US-Anwalt (auch deutscher Herkunft!) haben möchten. Oftmals wird man von deutscher oder US-Seite auch schon in außergerichtlichen Verhandlungen unverhohlen auf die „Nettigkeiten“ des US Zivilprozessrechtes hingewiesen, um der Zahlungsbereitschaft auf die Sprünge zu helfen und unbegründete Forderungen teilweise durchzusetzen.
Haben Sie eigene ähnliche Erfahrungen in diesem Bereich gemacht? Nutzen Sie dieses Blog als Plattform, um über Ihre Erfahrungen zu berichten. Wir sind überzeugt, dass es zahlreiche Firmen gibt , die schlechte Erfahrungen in den USA gemacht und sich mehr oder minder erpresst gefühlt oder zähneknirschend in den sauren Apfel des US-Prozesses gebissen haben, um sich (letztendlich) erfolgreich gegen die offensichtliche Unzulässigkeit des Gerichtstandes oder die Unbegründetheit der Klage zu verteidigen – trotz aller Kosten, auf denen sie dann sitzen blieben.
Der GERICHTSREPORTER möchte diese Erfahrungen zusammentragen und soweit im Rahmen eines Blogs möglich, betroffenen Unternehmen und mit derartigen Themen schon einmal befassten Anwälten die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Leidtragenden auszutauschen (es kann Wunsch auch der vertrauliche Kontakt zwischen „bloggenden“ Firmen hergestellt werden).
Der GERICHTSREPORTER ist der Auffassung, dass mancher Mißbrauch des Systems benannt werden muss!