Zustellung von Klagen zwischen Deutschland – USA

Für die Zustellung gilt das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HZÜ). Sowohl die Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGBI. 1977 II, S. 1452) als auch die USA sind diesem Übereinkommen beigetreten (vgl. dazu auch die Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 23. Juni 1980, BGBl. 1980 II, S. 907). Auslandszustellungen zwischen diesen Staaten richten sich also nach diesem Abkommen.

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