Lauren Sun v. Siemens AG et al, Kalifornien

11. Januar 2010, US-Klage gegen Siemens AG und andere wegen Vertragsbruch:  Siemens AG

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Versuch eines US Gerichts, die ausufernden Discovery Verfahrenskosten zu reduzieren

Pressemeldung des Massachusetts Superior Court.

The Massachusetts Superior Court’s Business Litigation Session (the BLS) will implement a Pilot Project on a voluntary basis beginning January 4, 2010 for all new cases in the BLS and all cases that have not previously had an initial Rule 16 case management conference. The BLS Pilot Project was developed as a result of (i) a joint effort of the BLS judges and the BLS Advisory Committee1 to address the increasing burden and cost of civil pretrial discovery, particularly electronic discovery, and (ii) release of the Final Report on the Joint Project of the American College of Trial Lawyers Task Force on Discovery and the Institute for the Advancement of the American Legal System dated March 11, 2009.

Für mehr Information zum Thema „Reduzierung der wachsenden Last aus Discovery Verfahren“ (Betroffene können ein Lied davon singen – enorme Kosten- und Zeitlast):

http://www.mass.gov/courts/press/superior-bls-pilot-project.pdf

http://www.mondaq.com/unitedstates/article.asp?articleid=92564

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Neuer Blog USA-Recht

Soeben ging ein neuer Blog mit USA Bezug online   – www.usa-recht.de –  Gegenstand werden diverse Rechtsthemen sein, die für deutsche Unternehmen relevant sind, die in den USA Fuß fassen wollen, sei es über Tochterfirmen, sei es Joint Venture, über Vertragshändler oder einfach nur im Rahmen von Lieferbeziehungen der klassischen Art.

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NIETZER & HÄUSLER, Dr. Friedrich E. HÖRTKORN und Johnson, Kendall & Johnson, Philadelphia/USA

Der Gerichtsreporter bedient sich bei US-Rechtsthemen der Hilfe von NIETZER & HÄUSLER . NIETZER & HÄUSLER ist gut in den USA vernetzt, eines von vielen Beispielen ersehen Sie aus der nachfolgenden hier wiedergegebenen Pressemeldung.

NIETZER & HÄUSLER  hat mit dem alteingesessenen, renommierten und traditionsreichen US.Versicherungsmakler Johnson, Kendall & Johnson sowie dem in Deutschland zu den Top Ten gehörenden unabhängigen Versicherungsmakler Dr. Friedrich E. HÖRTKORN eine mit September 2008 beginnende Zusammenarbeit / Joint Venture beschlossen, um den in den USA engagierten deutschen Firmenmandanten von NIETZER & HÄUSLER sowie von potentiellen Klienten aus Deutschland in zunehmenden Maße nachgefragten Bedarf im Bereich US. Produkthaftung und damit zusammenhängender US. Versicherungskonzepte abdecken zu können. Auch für den umgekehrten Fall, dass US.Klienten bzw. Firmen derartigen Bedarf in Deutschland für ihre deutschen Tochterunternehmen haben, kann nun eine Leistung aus einer Hand angeboten werden. Johnson, Kendall & Johnson (JKJ) ist einer der profiliertesten und zugleich wie NIETZER & HÄUSLER und HÖRTKORN mittelständisch geprägten US.Versicherungsmakler mit ausgezeichneten Firmenreferenzen. NIETZER & HÄUSLER arbeitet bereits seit Jahren im US.Bereich mit HÖRTKORN erfolgreich zusammen. Herr John Wright und Herr Bruce White (JKJ), Herr Christian Hörtkorn und Herr Thomas Fütterer (HÖRTKORN) sowie Herr Prof. Wolf M. Nietzer, MBA, LL.M. und Herr Marcus Römer, LL.M. , (NIETZER & HÄUSLER), beide auch in den USA zugelassene Wirtschaftsanwälte, zeichnen für die Partnerschaft verantwortlich.

Es ist NIETZER & HÄUSLER aufgrund dieser Kooperation im Beratungssegment „Haftungsreduzierung USA-Deutschland“ und damit zwingend eingebundenem Modul „US.Versicherungsschutz“ sofort möglich, maßgeschneiderte und in sich schlüssige Konzepte für Geschäfte über Tochtergesellschaften in den USA oder für den Export von Deutschland aus in die USA aus einer Hand zeit- und kosteneffizient anbieten zu können. Der US.Versicherungsschutz muss bereits bei der Implementierung der US.Vertriebsstrukturen und Gründung von US.Gesellschaften entsprechend berücksichtigt werden. Dies ist nach der Kooperation mit Wildes & Weinberg, New York, für den Bereich Immigration Law Practice die zweite Kooperation im US.Markt.

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NIETZER & HÄUSLER ist spezialisiert auf deutsches und US-amerikanisches Unternehmens- und Gesellschaftsrecht und deutsche Unternehmen in Deutschland und in den USA sowie US-Gesellschaften und deren deutsche Konzerntöchter in Deutschland, wenn es z.B. um den Markteintritt in die USA bzw. Deutschland geht. Ein weiteres Spezialgebiet sind Unternehmenskäufe und -verkäufe in den USA oder Deutschland im Mittelstandsbereich. Das Beratungsportfolio wird abgerundet durch Leistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes / IT und verwandter Verträge sowie Arbeitsrecht.

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US Blog „Gerichtsreporter“ und „Mißbräuchliche Klagen in den USA aus taktischen Gründen“

Es gibt einen neuen BLOG mit US Bezug, nämlich den GERICHTSREPORTER (www.gerichtsreporter.info) – USA – Verfahren unter deutscher Beteiligung, Feeds und Links zur US Legal Business Community. GERICHTSREPORTER will aktuelle US Fälle insbesondere aus dem Business Law Bereich aufzeigen, insbesondere auch Fälle, die einen Bezug zu deutschen Unternehmen oder Personen aufweisen, die bei den US Federal Courts anhängig sind oder waren. Neuster Eintrag: „Mißbräuchliche Klagen in den USA aus taktischen Gründen“
Klagen gegen deutsche Unternehmen und Personen werden oft aus offensichtlichen Gründe in den USA geltend gemacht – Es heißt sich rechtzeitig zu schützen! Weiterlesen
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US-Klage GEBAUER MEDIZINTECHNIK GMBH

18.01.2010, Klage der Firmen GEBAUER MEDIZINTECHNIK GMBH und EBAUER OPHTHALMIC INSTRUMENTS, INC., gegen Herrn JORG H. KRUMEICH und die Firma ETECH M.V.A. AG, Lichtenstein in Seattle, Washington aufgrund Verletzung eines US-Patentes.

Mehr Informationen in der Klageschrift: Klage Gebauer Medizintechnik GmbH

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US Klage Heckler & Koch gegen Leapers, Inc.

26.01.2010, US Klage der Firma Heckler & Koch gegen Leapers, Inc.  aufgrund gewerblicher Schutzrechtsverletzung, Indiana.

Mehr in folgendem Dokument: Klage Heckler & Koch, Inc. gegen Leapers, Inc.

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US Klage gegen Knauf Gips KG

Die Firma Knauf Gips KG wurde neben zahlreichen weiteren Firmen in den USA / Fort Myers, Florida, wegen Product Liability verklagt (2:10-cv-00048-CEH-DNF Meister v. Knauf Gips, KG et al).  Die vollständige Klageschrift finden Sie im mittels dem Link Knauf Gips KG – Meister . Wir werden ausgewählte Informationen ab und an in diesem Blog listen, interessant für manch deutsches Unternehmen…..

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27.01.2010 – US Urteil zum Einwanderungsrecht: Deutsche Familie bekommt politisches Asyl in den USA

Nashville (apn) Eine deutsche Familie mit fünf Kindern erhält in den USA politisches Asyl, nachdem sie wegen der allgemeinen Schulpflicht aus Baden-Württemberg ausgewandert ist. Nach der Entscheidung des US-Einwanderungsgerichtes vom Dienstag können Uwe und Hannelore R. und ihre fünf Kinder nun in Tennessee bleiben, wo sie seit 2008 leben. Sie unterrichten ihre Kinder zu Hause. Die evangelikalen Christen vertreten die Ansicht, dass der deutsche Lehrplan gegen christliche Werte verstößt.

Ihren Asylantrag begründete die Familie damit, dass sie wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt werde. «Während der letzten 10 bis 20 Jahre lief der Lehrplan in öffentlichen Schulen immer mehr christlichen Werten zuwider», begründete der Familienvater die Entscheidung, die Kinder lieber zu Hause zu unterrichten. In der Schule seien seine ältesten Kinder mit Gewalt, Schikanen und Druck von Gleichaltrigen konfrontiert worden. «Ich halte es für wichtig, dass Eltern die Freiheit der Wahl haben, wie ihre Kinder unterrichtet werden.»

Im Oktober 2006 hatte die Polizei die Kinder zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht. Letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der aus Bissingen an der Teck in Baden-Württemberg stammenden Familie, ihre Heimat zu verlassen, war nach Worten des Vaters ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2007, wonach in schweren Fällen die Jugendämter Eltern ihre Kinder wegnehmen können. Nach diesem Urteil «wussten wir, dass wir das Land verlassen mussten», erklärte der Vater.

Die US-Regierung kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen. Ein Sprecher der Einwanderungsbehörde wollte zunächst keine Stellung dazu nehmen.

Wirkung auf Meinung in Deutschland im Kalkül

Die Familie wurde in ihrem Asylverfahren von der Organisation Home School Defense Association unterstützt, die sich für das Recht auf Heimunterricht stark macht. Deren Vorsitzender Mike Donelly erklärte, man hoffe, dass das Urteil nun die öffentliche Meinung in Deutschland beeinflusse. Das sei auch ein Teil der Gründe dafür gewesen, der deutschen Familie Rechtsbeistand anzubieten.

Der deutsche Konsul für den Südosten der USA, Lutz Gorgens, ging in einer Erklärung nicht direkt auf das Urteil ein. Er betonte jedoch, Eltern in Deutschland hätten eine große Bandbreite von Bildungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Es gebe öffentliche und private Schulen und auch solche mit alternativen Lehrplänen wie Waldorf- und Montessori-Schulen. Die allgemeine Schulpflicht garantiere einen hohen Bildungsstandard für alle Kinder.

Ein Sprecher des baden-württembergischen Kultusministeriums sagte in Stuttgart, die Schulpflicht in Deutschland sei geltendes Recht. Daran müsse sich jeder halten. Hausunterricht sei nicht möglich. Die Behörden hatten gegen die Eltern zwei Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie ihre Kinder nicht zur Schule schickten.

Prof. Wolf M. Nietzer, MBA, LL.M.

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