Beispiel einer aktuellen (in dieser Form noch recht schlanken) sogenannten Material Adverse Change -Klausel („Walk Right“) wie sie momentan insbes. in angelsäxischen Vertragsstrukturen, die aber oftmals auch in deutschen Transaktionen verwendet werden, formuliert werden. Wir weisen hierauf hin, damit Sie bei Ihren Verhandlungen von vornherein das entsprechende Verständnis entwickeln können. Seien Sie sich bewußt, dass derartige Walk Rights lange und zäh verhandelt werden, da sie der Weg zum Ausstieg aus einer Transaktion auch kurz vor Überschreiten der Ziellinie sein können, beim Käufer beliebt, beim Verkäufer natürlich unbeliebt. Ist ein Fall einer MAC-Klausel gegeben, dann kann der Käufer ohne Folgen aus den Vertragsverhandlungen aussteigen oder sogar nach Unterschrift des Vertrages (also nach Signing, aber vor Completion / Closing) den Rücktritt erklären. Es kommt also im Detail darauf an, wie die MAC-Klausel abgefasst ist, wenn man sie denn als Verkäufer überhaupt akzeptieren möchte (eine Frage der Verhandlungsstärke).
No Material Adverse Change. Since the date of this Agreement, there has not been any Weiterlesen