Unkenntnis des amerikanischen Produkthaftungs- und Zivilprozessrechts kann im Schadensfalle erhebliche finanzielle wenn nicht gar existenzbedrohende Auswirkungen haben. Vorsorge ist daher als Teil des US- Markteintritts oder beim Ausbau der US- Aktivitäten ein Muss. Auf der NIETZER & HÄUSLER www.unternehmensrecht.com , dort unter NEWS, finden sich ein Artikel [Nietzer & Häusler, US-Produkthaftung] als Überblick über die einschlägigen US- Besonderheiten. Ein halb- oder ganztägiger Inhouse Workshop gibt im übrigen erste gute und fundierte Einblicke.
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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