Wer sich über Leben und Arbeiten in und Kultur und Sprache der USA – zum Beispiel im Hinblick auf seine Übersiedlung im Rahmen einer Entsendung in ein US.Tochterunternehmen seiner deutschen Muttergesellschaft – erkundigen möchte, kann dies in einer der zahlreichen Deutsch-Amerikanischen Einrichtungen in Deutschland oder beim Deutsch-Amerikanische Zentrum / James-F.-Byrnes-Institut e.V. , Stuttgart tun.
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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