Die US-amerikanische Sammelklage bietet den Parteien einen starken
wirtschaftlichen Anreiz, um selbst dann vor Gericht zu ziehen, wenn der
materiellrechtliche Anspruch auf schwachen Füssen steht. Hierfür verantwortlich
sind gleich mehrere Faktoren, vor allem die Möglichkeit, über den eigentlichen
Schaden hinaus Geldstrafen zu verhängen („punitive damages“), eine durch nichts
eingeschränkte Klagebefugnis (so gut wie jedermann kann im Namen einer
repräsentativen Gruppe von Geschädigten Klage erheben), die Zahlung von
Erfolgshonoraren für die Rechtsanwälte und die Art der amerikanischen
Beweiserhebung. Diese Faktoren zusammen genommen leisten missbräuchlichen Klagen in einer Weise Vorschub leisten, die mit der deutschen Rechtstradition nicht vereinbar ist. Allerdings – so NIETZER & HÄUSLER – ist zu befürchten, dass in Deutschland und der EU zunmehmend der Ruf nach genau solchen Sammelklagen lauter wird. Ob es allerdings gelingt, genau die vorgenannten Faktoren und damit zunehmenden Klagemissbrauch zu vermeiden, ist fraglich. Werte den Anfängen.
NIETZER®. Unternehmensrecht
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- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
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