Länderschwerpunkt USA: Produkte „Made in Germany“ enthalten häufig Komponenten oder Technologien amerikanischen Ursprungs. Diese können bei einem Export aus Deutschland noch immer der amerikanischen Exportkontrolle unterliegen. Die Nichtbeachtung der amerikanischen Ausfuhrbestimmungen kann u.a. zum Ausschluss vom Handel mit amerikanischen Produkten führen, außerdem ist mit empfindlichen Strafen und/oder einem Eintrag in die („Schwarzen Listen“) der U.S.- Regierung zu rechnen. Es genügt daher keinesfalls nur deutsches bzw. EU- Ausfuhrrecht zu beachten! Merkblatt_US_Reexportkontrollbestimmungen-data
US-Reexportkontrollbestimmungen, Must Read für global agierende Firmen
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