Länderschwerpunkt USA: Produkte „Made in Germany“ enthalten häufig Komponenten oder Technologien amerikanischen Ursprungs. Diese können bei einem Export aus Deutschland noch immer der amerikanischen Exportkontrolle unterliegen. Die Nichtbeachtung der amerikanischen Ausfuhrbestimmungen kann u.a. zum Ausschluss vom Handel mit amerikanischen Produkten führen, außerdem ist mit empfindlichen Strafen und/oder einem Eintrag in die („Schwarzen Listen“) der U.S.- Regierung zu rechnen. Es genügt daher keinesfalls nur deutsches bzw. EU- Ausfuhrrecht zu beachten! Merkblatt_US_Reexportkontrollbestimmungen-data
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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